Bildungskredit
KfW-Bildungskredit
Finanzierung eines Teils der Lebensunterhaltungskosten während:
- der Schlussphase der Ausbildung
- eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums oder
- eines Praktikums
Förderung ist unabhängig vom Einkommen des Eltern oder des eigenen Einkommens.
Kriterien für eine Förderung:
- 18 bis 35 Jahre alt
- Auszubildende/r oder Student/in in Vollzeit
- eine Hochschule, Fachhochschule, Universität oder BAföG-anerkannte Schule besuchen. Eine ausländische Bildungsstätte muss anerkannten inländischen Ausbildungsstätten entsprechen.
- Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und die Bedingungen nach § 8 BAföG erfüllen oder
- als Deutsche oder Deutscher Ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und die Bedingungen nach § 6 BAföG erfüllen
Zusatzkriterien für Studierende:
- Studierende, die nicht länger als 12 Semester studieren und
- die Zwischenprüfung bestanden haben
- ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium absolvieren. Falls im Studium keine Zwischenprüfung vorgesehen ist, legen Sie bitte eine Erklärung Ihrer Ausbildungsstätte vor, dass Sie die erforderlichen Leistungen erbracht haben.
- den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs1 abgeschlossen haben oder
- bereit über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang2 verfügen und sich im post-gradualen Diplom-, Master- oder Magisterstudium befinden
1 Studienprogramm, das aus einem Bachelor und einem darauf aufbauenden Master besteht. Zwischen dem Bachelor und dem Master besteht ein fachlicher Zusammenhang, sie bauen inhaltlich aufeinander auf. Der Bachelor ist als erster berufsbefähigender Abschluss eine notwendige Qualifikation, um überhaupt zum Masterstudiengang zugelassen zu werden.
2 Studium, das zu einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss wie einem Bachelor, Diplom, Magister oder Staatsexamen führt.
Verfügbarkeit
Bundesweit