staatl. Förderprogramm

Weiterbildungsrichtlinie 2022

Gefördert werden:

  • berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auf der Grundlage von individuellen Bedarfen.
  • die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen auf Basis dargelegter betrieblicher Qualifizierungsbedarf

Zielgruppe

Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg

Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten, und Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einer oder einem Beschäftigten im Land Brandenburg unterhalten, rechtsfähige Vereine mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg, öffentliche und freie Trägerinnen bzw. Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg.

Bedingungen

Sitz des Antragstellers im Land Brandenburg

Antragsprozedere

Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen können online über das ILB-Kundenportal gestellt werden. Eine Anmeldung zur Weiterbildung sowie die Weiterbildung selbst, können nach der Antragstellung bei der ILB erfolgen bzw. beginnen (gilt nicht für das Förderelement „Servicepaket für Ansiedlung“). Das Risiko liegt bis zum Erhalt und zur Bestandskraft des Zuwendungsbescheides beim Antragsteller.

Eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme bzw. der Start der Weiterbildung vor der online-Antragstellung bei der ILB stellt einen vorzeitigen Maßnahmebeginn dar. Entsprechende Anträge werden abgelehnt.

Hinweise

Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 10. November 2022 in Kraft und mit Ablauf vom 30. Juni 2027 außer Kraft.


Verfügbarkeit

Brandenburg

Kontakt

Investitionsbank des Landes Brandenburg
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Telefon:    0331 660-2200

Sie haben Fragen?

Das Weiterbildungszentrum Anhalt hilft Ihnen gern weiter!

Denise Dalchow

+49 (0) 3496 67 1919
denise.dalchow@hs-anhalt.de

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