Mit dem Weiterbildungsstipendium erhalten junge Fachkräfte mit Berufsausbildung Unterstützung für fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachpfleger/-in, fachübergreifende Weiterbildungen, z. B. Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse,ein berufsbegleitendes Studium, das auf der Ausbildung aufbaut.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen sich die Bildungsmaßnahmen selbst aus und beantragen jeweils die Förderung.
Unterstützt werden junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.
Um ein Weiterbildungsstipendium bewerben können sich junge Fachkräfte nach einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung. Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium sind:
Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf;
Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser
oder
Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
oder
ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.
Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung eines Freiwilligendienstes, von Elternzeit u. a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.
Von zuständiger Stelle (Kammer oder Einrichtung des öffentlichen Dienstes) Unterlagen anfordern: Stammblatt, Informationen über Bewerbungsfristen.
Zuständige Stelle entscheidet über Aufnahme.
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