staatl. Förderprogramm

Weiterbildungsstipendium

Mit dem Weiterbildungsstipendium erhalten junge Fachkräfte mit Berufsausbildung Unterstützung für fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachpfleger/-in, fachübergreifende Weiterbildungen, z. B. Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse,ein berufsbegleitendes Studium, das auf der Ausbildung aufbaut.


Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen sich die Bildungsmaßnahmen selbst aus und beantragen jeweils die Förderung.

Zielgruppe

Unterstützt werden junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.

Bedingungen

Um ein Weiterbildungsstipendium bewerben können sich junge Fachkräfte nach einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung. Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium sind:
Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf;
Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser
oder
Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
oder
ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.

Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung eines Freiwilligendienstes, von Elternzeit u. a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.

Antragsprozedere

Von zuständiger Stelle (Kammer oder Einrichtung des öffentlichen Dienstes) Unterlagen anfordern: Stammblatt, Informationen über Bewerbungsfristen.

Zuständige Stelle entscheidet über Aufnahme.

Verfügbarkeit

Bundesweit

Kontakt

SBB Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung GmbH
Menuhinstraße 6
531113 Bonn

Telefon: 0228 62931–0

Sie haben Fragen?

Das Weiterbildungszentrum Anhalt hilft Ihnen gern weiter!

Denise Dalchow

+49 (0) 3496 67 1919
denise.dalchow@hs-anhalt.de

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