staatl. Förderprogramm
Qualifizierungschancengesetz
Die Regelungen im Einzelnen:
- Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett und unterstützt die Lohnfortzahlungskosten für den Arbeitgeber mit 75 Prozent.
- Bei Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeiter*innen werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen. Zusätzlich kann die Arbeitsagentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 50 Prozent übernehmen, für die Zeiten, in denen der Mitarbeiter aufgrund der Weiterbildungsteilnahme nicht gearbeitet hat. Ausnahmeregelung: Wenn Mitarbeitende älter als 45 Jahre oder schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind, kann die Weiterbildung auch hier komplett gefördert werden.
- Bei Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern wird ein Viertel der Weiterbildungskosten und des Lohnes erstattet.
- Noch größere Unternehmen bekommen einen Zuschuss von 15 Prozent. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann dieser Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.
Zielgruppe
Personen, deren Berufsausbildung mindestens vier Jahre zurückliegt.
Bedingungen
Wichtig ist, dass die Weiterbildungsmaßnahme und der Bildungsträger zertifiziert sind und die Weiterbildung mehr als 160 Stunden umfasst.
Die letzte geförderte Weiterbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
Antragsprozedere
Die Agentur für Arbeit muss nicht jede Weiterbildung genehmigen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung, d. h. es ist wichtig, dass sich Förderinteressierte gut auf das Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit vorbereiten. Bei positiver Förderentscheidung gibt die Arbeitsagentur einen Bildungsgutschein aus, der bei einem zertifizierten Bildungsträger eingelöst werden kann.
Verfügbarkeit
Bundesweit
Kontakt |
Bundesagentur für Arbeit Brühl
Wilhelm-Kamm-Str. 1 50321 Brühl
Hotline: 0800-4555520 |