staatl. Förderprogramm

KfW-Studienkredit

Finanziert werden Lebenshaltungskosten während des Studiums unabhängig vom Studienfach. Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitendes Studium handelt. Auch Fernstudiengänge sind möglich. Auslandssemester werden gefördert, wenn der Studierende weiterhin in Deutschland immatrikuliert ist.

  • Unabhängig vom Einkommen
  • Keine Sicherheiten notwendig
  • Flexible Rückzahlung

Gefördert werden:

  • grundständiges  Erststudium
  • Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium)
  • Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbau­studium (postgraduales Studium) oder
  • Master (postgraduales Studium)

Außerdem:

  • Promotion

Der KfW-Studienkredit ist kombinierbar mit BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz), dem BAföG-Bank­darlehen und mit dem Bildungskredit.

Zielgruppe

Volljährige Studierende an einer staat­lichen oder staatlich anerkannten Hoch­schule mit Sitz in Deutsch­land, die zum Finanzierungs­beginn maximal 44 Jahre alt sind und zu einer der nach­folgenden Gruppen zählen:

  • deutsche Staatsangehörige mit Wohn­sitz in Deutschland,
  • EU-Staatsangehörige, die sich seit mindestens 3 Jahren ständig in Deutsch­land aufhalten und hier gemeldet sind,
  • Familienangehörige (gleich welcher Staats­bürgerschaft) eines deutschen oder EU-Staatsangehörigen, die sich mit diesem in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
  • Bildungsinländer/innen mit deutscher Meldeadresse.

Bedingungen

Die Hochschule muss ihren Sitz in Deutschland haben und staatlich oder staatlich anerkannt sein.

Verfügbarkeit

Bundesweit

Kontakt

Hauptsitz Frankfurt am Main

KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 069 74 31 - 0

Sie haben Fragen?

Das Weiterbildungszentrum Anhalt hilft Ihnen gern weiter!

Denise Dalchow

+49 (0) 3496 67 1919
denise.dalchow@hs-anhalt.de

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