Finanziert werden Lebenshaltungskosten während des Studiums unabhängig vom Studienfach. Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitendes Studium handelt. Auch Fernstudiengänge sind möglich. Auslandssemester werden gefördert, wenn der Studierende weiterhin in Deutschland immatrikuliert ist.
Gefördert werden:
Außerdem:
Der KfW-Studienkredit ist kombinierbar mit BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz), dem BAföG-Bankdarlehen und mit dem Bildungskredit.
Volljährige Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland, die zum Finanzierungsbeginn maximal 44 Jahre alt sind und zu einer der nachfolgenden Gruppen zählen:
Die Hochschule muss ihren Sitz in Deutschland haben und staatlich oder staatlich anerkannt sein.
Bundesweit
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