staatl. Förderprogramm
Bildungskredit des Bundes
Zinsgünstige einkommensunabhängige Förderung für SchülerInnen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (nur Vollzeitmaßnahmen).
Zielgruppe
Auszubildende, Studierende bis höchstens 36 Jahren (auch aus dem Ausland, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind).
Bedingungen
- 12 Semester Studienzeit nicht überschritten.
- In den letzten 24 Monaten der Ausbildung, wenn sie bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen.
- Studierende, die die Zwischenprüfung bestanden haben oder die eine Erklärung ihrer Ausbildungsstätte vorlegen, dass eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und die üblichen Leistungen erbracht wurden.
- Studierende, die den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs abgeschlossen haben, ein postgraduales Diplomstudium oder ein Master- bzw. Magisterstudium betreiben
- Studierende eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums.
- TeilnehmerInnen eines in- oder ausländischen Praktikums, das im Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt wird.
Antragsprozedere
- Bewilligt werden Leistungen durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Dorthin richten Sie bitte online oder schriftlich Ihre Anträge.
- Mit dem Bewilligungsbescheid wird ein Vertragsangebot versandt, welches unterschrieben an die KfW zu senden ist. Als Bestätigung des Vertragsabschlusses wird ein Rahmendarlehensvertrag erstellt.
Verfügbarkeit
Bundesweit
Kontakt |
Bundesverwaltungsamt Eupener Straße 125 50933 Köln Hotline: 0228 99358-4492
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