staatl. Förderprogramm

Bildungskredit des Bundes

Zinsgünstige einkommensunabhängige Förderung für SchülerInnen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (nur Vollzeitmaßnahmen).

Zielgruppe

Auszubildende, Studierende bis höchstens 36 Jahren (auch aus dem Ausland, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind).

Bedingungen

  • 12 Semester Studienzeit nicht überschritten.
  • In den letzten 24 Monaten der Ausbildung, wenn sie bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen.
  • Studierende, die die Zwischenprüfung bestanden haben oder die eine Erklärung ihrer Ausbildungsstätte vorlegen, dass eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und die üblichen Leistungen erbracht wurden.
  • Studierende, die den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs abgeschlossen haben, ein postgraduales Diplomstudium oder ein Master- bzw. Magisterstudium betreiben
  • Studierende eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums.
  • TeilnehmerInnen eines in- oder ausländischen Praktikums, das im Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt wird.

Antragsprozedere

  1. Bewilligt werden Leistungen durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Dorthin richten Sie bitte online oder schriftlich Ihre Anträge.
  2. Mit dem Bewilligungsbescheid wird ein Vertragsangebot versandt, welches unterschrieben an die KfW zu senden ist. Als Bestätigung des Vertragsabschlusses wird ein Rahmendarlehensvertrag erstellt.

Verfügbarkeit

Bundesweit

Kontakt

Bundesverwaltungsamt
Eupener Straße 125
50933 Köln

Hotline: 0228 99358-4492


Sie haben Fragen?

Das Weiterbildungszentrum Anhalt hilft Ihnen gern weiter!

Denise Dalchow

+49 (0) 3496 67 1919
denise.dalchow@hs-anhalt.de

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