Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt bei Ausbildung in Bachelor-, Staatsexamen-, Diplom-, Magisterstudiengängen und auf den Bachelorabschluss aufbauende Master-, Magisterstudiengänge an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen durch pauschale Regelsätze in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung
Altersabhängig – bei Beantragung keine Vollendung des 45. Lebensjahres.
Keine Deckung des Lebensunterhaltes durch eigenes Einkommen, eigenes Vermögen, durch Einkommen des Ehepartners, des eingetragenen Lebenspartners, der Eltern oder durch andere vorrangig leistungspflichtige Kostenträger möglich
Einkommens- und familienabhängig (zusätzlicher Härtefreibetrag möglich, wenn außergewöhnliche behinderungsbedingte Zusatzaufwendungen belegt werden können; auch Berücksichtigung eines Elternteils oder eines anderen unterhaltsberechtigten Familienmitglieds bzw. Erhöhung des Freibetrages bei Behinderung mehrerer Familienangehöriger)
Formblätter beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (Studentenwerk, Amt für Ausbildungsförderung) beantragen
Bundesweit
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Bundesministerium für Bildung und Forschung Ausbildungsförderung: BAföG-Ausführung |
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