staatl. Förderprogramm

BAföG

Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt bei Ausbildung in Bachelor-, Staatsexamen-, Diplom-, Magisterstudiengängen und auf den Bachelorabschluss aufbauende Master-, Magisterstudiengänge an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen durch pauschale Regelsätze in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Zielgruppe

Altersabhängig – bei Beantragung keine Vollendung des 45. Lebensjahres.

Bedingungen

Keine Deckung des Lebensunterhaltes durch eigenes Einkommen, eigenes Vermögen, durch Einkommen des Ehepartners, des eingetragenen Lebenspartners, der Eltern oder durch andere vorrangig leistungspflichtige Kostenträger möglich

Einkommens- und familienabhängig (zusätzlicher Härtefreibetrag möglich, wenn außergewöhnliche behinderungsbedingte Zusatzaufwendungen belegt werden können; auch Berücksichtigung eines Elternteils oder eines anderen unterhaltsberechtigten Familienmitglieds bzw. Erhöhung des Freibetrages bei Behinderung mehrerer Familienangehöriger)

  • Förderungshöchstdauer: Regelstudienzeit

Antragsprozedere

Formblätter beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (Studentenwerk, Amt für Ausbildungsförderung) beantragen

Verfügbarkeit

Bundesweit

Kontakt

Bundesministerium für Bildung und Forschung Ausbildungsförderung: BAföG-Ausführung
53170 Bonn

Hotline: 0800 2236341

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Das Weiterbildungszentrum Anhalt hilft Ihnen gern weiter!

Denise Dalchow

+49 (0) 3496 67 1919
denise.dalchow@hs-anhalt.de

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