Bildungsurlaub

Bayern

Bayern bietet die Möglichkeit des Bildungsurlaubes nicht an.

Hinweise

In Bayern gibt es aktuell keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Ob Sie dennoch eine Freistellung erhalten können, hängt von zwei Faktoren ab:

Arbeitsort-Prinzip: Maßgeblich ist nicht Ihr Wohnort, sondern Ihr Arbeitsplatz. Arbeiten Sie für einen Betrieb in einem anderen Bundesland (außer Sachsen), gilt das dortige Recht und Sie haben ggf. doch einen Anspruch.

Freiwillige Gewährung: Arbeitgeber dürfen Bildungsurlaub jederzeit freiwillig gewähren. Fragen Sie aktiv nach – besonders wenn Ihr Unternehmen auch Standorte in anderen Bundesländern hat, lohnt sich der Verweis auf eine Gleichbehandlung der Belegschaft.

Ohne gesetzliche Regelung oder Kulanz des Arbeitgebers müssen Fortbildungen in Bayern weiterhin über den regulären Erholungsurlaub finanziert werden.

Verfügbarkeit

Bayern

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Das Weiterbildungszentrum Anhalt hilft Ihnen gern weiter!

Denise Dalchow

+49 (0) 3496 67 1919
denise.dalchow@hs-anhalt.de

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