Bildungsurlaub

Thüringen

  • Bis 5 Tage pro Jahr, für Auszubildende 3 Tage im Jahr. Übertragbarkeit auf Folgejahre bei einer Ablehnung oder Rücknahme der Zustimmung.
  • in Ausnahmefällen Übertragung ins Folgejahr möglich

Zielgruppe

  • Angestellten
  • Arbeiter/innen
  • Auszubildende
  • Personen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind
  • (Landes-) Beamte, Richter

Grundlagen

Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Thüringen
Verordnung zur Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes

Bedingungen

  • Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  • Anerkannte gesellschaftspolitische, arbeitsweltbezogene und ehrenamtsbezogene Bildung
  • der Antrag muss acht Wochen vor Seminarbeginn schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden. Der Arbeitgeber muss spätestens vier Wochen danach
  • entscheiden und dies bei Ablehnung schriftlich und mit Begrüdung mitteilen. Anderenfalls gilt der Antrag als genehmigt.

Verfügbarkeit

Thüringen

Sie haben Fragen?

Das Weiterbildungszentrum Anhalt hilft Ihnen gern weiter!

Denise Dalchow

+49 (0) 3496 67 1919
denise.dalchow@hs-anhalt.de

Folgen Sie uns auf:

Copyright © Hochschule Anhalt