fünf Arbeitstage im Kalenderjahr, wobei der Anspruch von zwei Kalenderjahren zusammengefasst werden kann
Erhöhung bzw. Verringerung des Anspruchs bei regelmäßiger Arbeit an mehr bzw. weniger als fünf Tagen in der Woche
Bildungsfreistellungsgesetz
Bildungsfreistellungsverordnung
Sachsen-Anhalt
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