Bildungsurlaub

Sachsen-Anhalt

fünf Arbeitstage im Kalenderjahr, wobei der Anspruch von zwei Kalenderjahren zusammengefasst werden kann
Erhöhung bzw. Verringerung des Anspruchs bei regelmäßiger Arbeit an mehr bzw. weniger als fünf Tagen in der Woche

Zielgruppe

  • ArbeitnehmerInnen, Azubis, in Heimarbeit Beschäftigte, arbeitnehmerähnliche Personen, deren Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt liegt (oder deren ArbeitgeberIn ihren Betriebssitz in Sachsen-Anhalt führen), Arbeitslose

Grundlagen

Bildungsfreistellungsgesetz
Bildungsfreistellungsverordnung

Bedingungen

  • Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  • anerkannte berufsspezifische Weiterbildungen
  • schriftliche Geltendmachung mindestens sechs Wochen vor Beginn

Verfügbarkeit

Sachsen-Anhalt

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Das Weiterbildungszentrum Anhalt hilft Ihnen gern weiter!

Denise Dalchow

+49 (0) 3496 67 1919
denise.dalchow@hs-anhalt.de

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