Bildungsurlaub

Saarland

  • 6 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), davon die ersten beiden Tage mit vollständiger Freistellung, ab dem 3. Tag die Hälfte Eigenanteil (also Freizeit), also bei 6 Tagen insgesamt 4 Tage Freistellungsanspruch
  • Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann der Freistellungsanspruch in das Folgejahr übertragen werden, um an einer längeren Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen. Der Arbeitgeber kann seine Zustimmung dazu nur dann versagen, wenn er Gründe in der Person des Beschäftigten bzw. der Art des Beschäftigungsverhältnisses geltend machen kann oder zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Zielgruppe

  • alle Beschäftigte (Arbeiter, Angestellte), Beamte und Richter sowie Auszubildende, deren Arbeitsstätte im Saarland liegt

Grundlagen

Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz

Bedingungen

  • Anspruch erstmalig nach zwölfmonatigem Bestehen des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  • Beantragung spätestens sechs Wochen vor Beginn

Verfügbarkeit

Saarland

Sie haben Fragen?

Das Weiterbildungszentrum Anhalt hilft Ihnen gern weiter!

Denise Dalchow

+49 (0) 3496 67 1919
denise.dalchow@hs-anhalt.de

Folgen Sie uns auf:

Copyright © Hochschule Anhalt