Bildungsurlaub
Rheinland-Pfalz
- 10 Tage in 2 Jahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), für Auszubildende 5 Tage pro Ausbildungsjahr
- Beginn des Zeitraumes jeweils mit dem 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres
- Azubis: fünf Arbeitstage im Ausbildungsjahr für gesellschaftspolitische Weiterbildungen
- Erhöhung bzw. Verringerung des Anspruchs bei regelmäßiger Arbeit an mehr bzw. weniger als fünf Tagen in der Woche
Zielgruppe
- ArbeitnehmerInnen
- Azubis
- in Heimarbeit Beschäftigte
- arbeitnehmerähnliche Personen des Landes Rheinland-Pfalz
Grundlagen
Bildungsfreistellungsgesetz
Bedingungen
- Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
- anerkannte berufliche oder gesellschaftspolitische Weiterbildungen
- schriftliche Geltendmachung mindestens sechs Wochen vor Beginn
- Erstattung für nicht-öffentliche Arbeitgeber mit weniger als 50
Beschäftigten eines pauschalierten Anteils des fortzuzahlenden Entgelts
auf Antrag in Höhe der Hälfte des im Lande Rheinland-Pfalz im jeweiligen
Kalenderjahr durchschnittlichen Arbeitsentgelts je Tag
Verfügbarkeit
Rheinland-Pfalz