Bildungsurlaub

Rheinland-Pfalz

  • 10 Tage in 2 Jahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), für Auszubildende 5 Tage pro Ausbildungsjahr
  • Beginn des Zeitraumes jeweils mit dem 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres
  • Azubis: fünf Arbeitstage im Ausbildungsjahr für gesellschaftspolitische Weiterbildungen
  • Erhöhung bzw. Verringerung des Anspruchs bei regelmäßiger Arbeit an mehr bzw. weniger als fünf Tagen in der Woche

Zielgruppe

  • ArbeitnehmerInnen
  • Azubis
  • in Heimarbeit Beschäftigte
  • arbeitnehmerähnliche Personen des Landes Rheinland-Pfalz

Grundlagen

Bildungsfreistellungsgesetz

Bedingungen

  • Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  • anerkannte berufliche oder gesellschaftspolitische Weiterbildungen
  • schriftliche Geltendmachung mindestens sechs Wochen vor Beginn
  • Erstattung für nicht-öffentliche Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten eines pauschalierten Anteils des fortzuzahlenden Entgelts auf Antrag in Höhe der Hälfte des im Lande Rheinland-Pfalz im jeweiligen Kalenderjahr durchschnittlichen Arbeitsentgelts je Tag

Verfügbarkeit

Rheinland-Pfalz

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Das Weiterbildungszentrum Anhalt hilft Ihnen gern weiter!

Denise Dalchow

+49 (0) 3496 67 1919
denise.dalchow@hs-anhalt.de

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