Bildungsurlaub

Nordrhein-Westfalen

  • fünf Arbeitstage im Kalenderjahr, wobei der Anspruch von zwei Kalenderjahren zusammengefasst werden kann
  • Erhöhung bzw. Verringerung des Anspruchs bei regelmäßiger Arbeit an mehr bzw. weniger als fünf Tagen in der Woche

Zielgruppe

  • Für Arbeitnehmer/inenn: 5 Tage (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), der Anspruch des aktuellen Jahres kann zwecks Zusammenfassung auf das Folgejahr übertragen werden
  • Für Auszubildende 5 Tage insg. während der Ausbildung für politische Bildung
  • Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Grundlagen

Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz

Bedingungen

  • Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses
  • anerkannte berufliche und politische Weiterbildungen
  • schriftliche Mitteilung mindestens sechs Wochen vor Beginn

Verfügbarkeit

Nordrhein-Westfalen

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Das Weiterbildungszentrum Anhalt hilft Ihnen gern weiter!

Denise Dalchow

+49 (0) 3496 67 1919
denise.dalchow@hs-anhalt.de

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