Bildungsurlaub
Nordrhein-Westfalen
- fünf Arbeitstage im Kalenderjahr, wobei der Anspruch von zwei Kalenderjahren zusammengefasst werden kann
- Erhöhung bzw. Verringerung des Anspruchs bei regelmäßiger Arbeit an mehr bzw. weniger als fünf Tagen in der Woche
Zielgruppe
- Für Arbeitnehmer/inenn: 5 Tage (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), der
Anspruch des aktuellen Jahres kann zwecks Zusammenfassung auf das
Folgejahr übertragen werden
- Für Auszubildende 5 Tage insg. während der Ausbildung für politische Bildung
- Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Grundlagen
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz
Bedingungen
- Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses
- anerkannte berufliche und politische Weiterbildungen
- schriftliche Mitteilung mindestens sechs Wochen vor Beginn
Verfügbarkeit
Nordrhein-Westfalen