Bildungsurlaub

Niedersachsen

  • 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), Zusammenfassung von 2 Jahren auch im Rükgriff auf das abgelaufene Jahr
  • Erhöhung bzw. Verringerung des Anspruchs bei regelmäßiger Arbeit an mehr bzw. weniger als fünf Tagen in der Woche
  • mit Zustimmung des Arbeitgeber können nicht ausgeschöpfte Ansprüche der vorangegangenen 2-3 Jahre mit dem Anspruch des laufenden Jahres zu einem inhaltlich zusammenhängenden drei bis vierwöchigen Bildungsurlaub zusammengefasst werden

Zielgruppe

ArbeitnehmerInnen der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst und Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte, deren Arbeitsplatz sich in Niedersachsen befindet (nicht anspruchsberechtigt: Beamte, Richter, Soldaten, Zivildienstleistende)

Grundlagen

Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz

Bedingungen

  • Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses
  • schriftliche Mitteilung mindestens vier Wochen vor Beginn
  • allgemeine, politische (wert- und normorientierte) und berufliche Bildung und Ausbildung im Ehrenamt oder Nebenberuf

Verfügbarkeit

Niedersachsen

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Denise Dalchow

+49 (0) 3496 67 1919
denise.dalchow@hs-anhalt.de

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