Bildungsurlaub
Niedersachsen
- 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), Zusammenfassung von 2 Jahren auch im Rükgriff auf das abgelaufene Jahr
- Erhöhung bzw. Verringerung des Anspruchs bei regelmäßiger Arbeit an mehr bzw. weniger als fünf Tagen in der Woche
- mit Zustimmung des Arbeitgeber können nicht ausgeschöpfte Ansprüche
der vorangegangenen 2-3 Jahre mit dem Anspruch des laufenden Jahres zu
einem inhaltlich zusammenhängenden drei bis vierwöchigen Bildungsurlaub
zusammengefasst werden
Zielgruppe
ArbeitnehmerInnen der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst und
Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte, deren Arbeitsplatz sich in
Niedersachsen befindet (nicht anspruchsberechtigt: Beamte, Richter,
Soldaten, Zivildienstleistende)
Grundlagen
Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz
Bedingungen
- Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses
- schriftliche Mitteilung mindestens vier Wochen vor Beginn
- allgemeine, politische (wert- und normorientierte) und berufliche Bildung und Ausbildung im Ehrenamt oder Nebenberuf
Verfügbarkeit
Niedersachsen