Bildungsurlaub
Mecklenburg-Vorpommern
- 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche)
- Verringerung des Anspruchs bei regelmäßiger Arbeit an weniger als fünf Tagen in der Woche
- Azubis: fünf Arbeitstage während der gesamten Berufsausbildung
Zielgruppe
- Beschäftigte und Azubis, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben
Grundlagen
- Bildungsfreistellungsgesetz
Bedingungen
- Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses
- ArbeitnehmerInnen: politische Bildung, berufliche Weiterbildung, Qualifizierung für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes
- Azubis: politische Weiterbildungen, Weiterbildungen, die zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes notwendig sind
- schriftliche Geltendmachung mindestens acht Wochen vor Beginn
Verfügbarkeit
Mecklenburg-Vorpommern