Bildungsurlaub

Mecklenburg-Vorpommern

  • 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche)
  • Verringerung des Anspruchs bei regelmäßiger Arbeit an weniger als fünf Tagen in der Woche
  • Azubis: fünf Arbeitstage während der gesamten Berufsausbildung

Zielgruppe

  • Beschäftigte und Azubis, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben

Grundlagen

  • Bildungsfreistellungsgesetz

Bedingungen

  • Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses
  • ArbeitnehmerInnen: politische Bildung, berufliche Weiterbildung, Qualifizierung für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes
  • Azubis: politische Weiterbildungen, Weiterbildungen, die zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes notwendig sind
  • schriftliche Geltendmachung mindestens acht Wochen vor Beginn

Verfügbarkeit

Mecklenburg-Vorpommern

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Das Weiterbildungszentrum Anhalt hilft Ihnen gern weiter!

Denise Dalchow

+49 (0) 3496 67 1919
denise.dalchow@hs-anhalt.de

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