- 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), Zusammenfassung von 2 Jahren in das 2. Jahr möglich
- Erhöhung bzw. Verringerung des Anspruchs bei regelmäßiger Arbeit an mehr bzw. weniger als fünf Tagen in der Woche
Zielgruppe
Alle mit Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen Beschäftigte (ArbeiterInnen,
Angestellte, Azubis, in Heimarbeit Beschäftigte, Beschäftigte in
Werkstätten für Behinderte, andere arbeitnehmerähnliche Personen).
Grundlagen
Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub
Bedingungen
- Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses
- ArbeitnehmInner: politische Bildung, berufliche Weiterbildung, Qualifizierung für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes
- Azubis: politische Bildung
- schriftliche Mitteilung spätestens sechs Wochen vor Beginn
Verfügbarkeit
Hessen