10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche)
zwölf Werktage bei einer regelmäßigen Arbeit von mehr als fünf Tagen in der Woche
Zielgruppe
ArbeitnehmerInnen, Azubis und in Werkstätten für Behinderte
Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Hamburg
haben
Grundlagen
Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz
Bedingungen
Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses
Mitteilung i. d. R. sechs Wochen vor Beginn
anerkannte Veranstaltungen der politischen Bildung, beruflichen
Weiterbildung, Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher
Tätigkeiten
Gewährung der Freistellung für anerkannte Bildungsveranstaltungen,
die i. d. R. an mindestens fünf, in Ausnahmefällen an mindestens drei
aufeinander folgenden Tagen stattfinden