Bildungsurlaub

Hamburg

  • 10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche)
  • zwölf Werktage bei einer regelmäßigen Arbeit von mehr als fünf Tagen in der Woche

Zielgruppe

  • ArbeitnehmerInnen, Azubis und in Werkstätten für Behinderte Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Hamburg haben

Grundlagen

    Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz

    Bedingungen

    • Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses
    • Mitteilung i. d. R. sechs Wochen vor Beginn
    • anerkannte Veranstaltungen der politischen Bildung, beruflichen Weiterbildung, Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten
    • Gewährung der Freistellung für anerkannte Bildungsveranstaltungen, die i. d. R. an mindestens fünf, in Ausnahmefällen an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen stattfinden

    Verfügbarkeit

    Hamburg

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    Das Weiterbildungszentrum Anhalt hilft Ihnen gern weiter!

    Denise Dalchow

    +49 (0) 3496 67 1919
    denise.dalchow@hs-anhalt.de

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