ArbeitnehmerInnen, die regelmäßig an fünf Tagen in der Woche
arbeiten, haben innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden
Kalenderjahren Anspruch auf Gewährung von Bildungsurlaub im Umfang von
zehn Arbeitstagen.
Eine Übertragung von Bildungsurlaubstagen auf den folgenden Zweijahreszeitraum ist nicht möglich.
Bremisches Bildungsurlaubsgesetz
Bildungsveranstaltungs-Verordnungen
Bremen
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