Bildungsurlaub

Berlin

  • Für Beschäftigte bzw. Auszubildende über 25 Jahre: 10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche)
  • Für Beschäftigte bzw. Auszubildende bis 25 Jahre: 10 Tage pro Jahr
  • Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Zielgruppe

  • alle Berliner ArbeitnehmerInnen und Azubis der privaten Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes mit Arbeits- oder Ausbildungsstätte in Berlin.
  • altersunabhängig

Grundlagen

Berliner Bildungsurlaubsgesetz

Bedingungen

  • Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses
  • schriftliche oder mündliche Beantragung spätestens sechs Wochen vor Beginn
  • ArbeitnehmerInnen: politische Bildung, berufliche Weiterbildung
  • Azubis: politische Bildung
  • durch zuständige Senatsverwaltung anerkannte Bildungsveranstaltungen
  • keine Freistellung für Prüfungsvorbereitung, Abschlussarbeiten

Verfügbarkeit

Berlin

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Das Weiterbildungszentrum Anhalt hilft Ihnen gern weiter!

Denise Dalchow

+49 (0) 3496 67 1919
denise.dalchow@hs-anhalt.de

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